Geschätzte Kundschaft

Die bundesrätlichen Anweisungen ändern sich momentan regelmässig. BAG Fassung vom 20.03.2020

Erneute Anpassungen zur “COVID-19-Verordnung 2

  • Behandlungen dürfen wieder ohne ärztliche Verordnungen durchgeführt werden.
  • Es dürfen nur “dringende Behandlungen”angenommen und durchgeführt werden. Diese müssen medizinisch indiziert und dringend sein.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die Vorgaben zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehört auch, dass im Wartezimmer ausreichend Distanz zwischen den Wartenden sichergestellt ist.

Wir unterstützen natürlich die Bundesmassnahme, die persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Deshalb bitten wir Sie für nicht-dringende Behandlung nicht in unsere Praxis zukommen.

Dringenden Behandlungen sind:
Allgemeine akute Schmerzen wie zum Beispiel akute Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfall im akuten Stadium und Schiefhals um nur einige zu nennen. Dringlich sind auch jene Patienten/innen, die ohne Therapie eine ernsthafte Panikattacke oder ähnliches erleiden würden. Die Entscheidung liegt aber grundsätzlich im Ermessen des Therapeuten oder der Therapeutin. Gestützt nach den Ziel Massnahmen des Bundes.

Die Bundesverordnung gilt voraussichtlich bis zum 19. April 2020.

Wir werden mit den betreffenden Kunden telefonisch in Kontakt treten, damit neue Termine zwischen dem 30. März und 20. April 2020 besprochen werden können.

Vorübergehende Betriebsanapssung

Unsere Praxis bleibt vom 23. März bis 29. März 2020 ferienhalber geschlossen.
Ab Montag, 30. März 2020 erreichen sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 055 622 22 00 in den folgenden Zeitfenstern:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Achtung: der Telefonbeantworter bleibt ausgeschaltet. Nutzen Sie bitte die eingerichteten Telefonzeiten.

Wir bedauern diesen Notstand und hoffen auf Ihr Verständnis.

Beachten Sie regelmässig die aktuellen Informationen auf unserer Homepage Seite www.praxis-fuer-tcm.ch.